Gesetze / Wehrdisziplinarordnung
WDO§ 119 Bestimmungen für das Beschwerdeverfahren
Stand: 13.04.2025
Wird zitiert von 8
Nach Gewicht
- BVerwG, 23.02.2026 – 2 WDB 18.25
- BVerwG, 14.04.2026 – 2 WDB 17.25Anordnung der Beschlagnahme von Daten; Bestimmtheit und Beweiserheblichkeit der Daten
- BVerwG, 27.01.2026 – 2 WDB 15.25Formelle und materielle Rechtswidrigkeit einer Durchsuchungsanordnung; vermutete Verstöße gegen die Verfassungstreuepflicht in ausgetauschten WhatsApp-NachrichtenZitiert von 1
- BVerwG, 15.01.2026 – 2 WDB 9.25Beschlagnahme von Dateien; fehlende Zustimmung in die Sicherstellung von Cloud-DateienZitiert von 4
- BVerwG, 12.05.2026 – 2 WDB 14.25Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung einer Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung
- BVerwG, 18.06.2025 – 2 WDB 3.25Vorläufige Dienstenthebung, Uniformtrageverbot und teilweise Einbehaltung von Dienstbezügen wegen wiederholter Befehlsverweigerung und verfassungswidriger Äußerungen; Gehorsams- und Befehlsverweigerung zur Durchführung der COVID-19-ImpfungZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 25.04.2025 – 2 WDB 13.24Vergewaltigung einer Kameradin; vorläufige Kürzung des RuhegehaltsZitiert von 1
- BVerwG, 04.03.2020 – 2 WD 3/19Verbale sexuelle Belästigungen mit Hilfe sozialer Medien; Versendung pornografischer Fotos; überlange VerfahrensdauerZitiert von 29
8 Entscheidungen zu § 119 WDO →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 119 WDO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/119#abs-1 (1) Gegen Beschlüsse des Truppendienstgerichts und gegen richterliche Verfügungen ist die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zulässig, soweit das Gesetz nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Entscheidungen, die der Urteilsfällung vorausgehen, unterliegen der Beschwerde nur, soweit sie die Einweisung in ein öffentliches psychiatrisches Krankenhaus oder in ein Bundeswehrkrankenhaus, eine Beschlagnahme oder Durchsuchung, eine Straffestsetzung oder eine dritte Person betreffen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/119#abs-2 (2) Die Beschwerde ist innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe der Entscheidung beim Truppendienstgericht einzulegen. Die Beschwerdefrist wird auch gewahrt, wenn während ihres Laufs die Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt wird. § 117 gilt entsprechend. Die Beschwerde gegen die Einweisung in ein öffentliches psychiatrisches Krankenhaus oder in ein Bundeswehrkrankenhaus hat aufschiebende Wirkung.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/119#abs-3 (3) Hält die oder der Vorsitzende der Truppendienstkammer eine Abhilfe für angebracht, kann das Truppendienstgericht der Beschwerde abhelfen. Anderenfalls entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluss.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/119#abs-4 (4) Ist die Beschwerde verspätet eingelegt, verwirft sie die oder der Vorsitzende der Truppendienstkammer durch Beschluss als unzulässig. Die Entscheidung ist zuzustellen.